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03.09.2026

Taschengeld: sinnvoll? Ja. Die richtige Höhe? It depends.

Wie viel Taschengeld ist für ein Kind angemessen? Diese Frage beschäftigt viele Familien. Oft beginnt die Suche nach einer Antwort mit einer Tabelle: ein bestimmtes Alter, ein bestimmter Betrag. Das wirkt übersichtlich, greift aber zu kurz.

Denn ob Taschengeld sinnvoll ist, lässt sich recht klar beantworten: ja. Welche Höhe im Einzelfall passt, hängt dagegen von mehreren Faktoren ab. Vom Alter des Kindes, von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, von den Ausgaben, die das Kind selbst übernehmen soll, und davon, wie der Umgang mit dem Geld begleitet wird.

Die kurze Antwort lautet deshalb: Taschengeld ja. Bei der Höhe: It depends.

Warum Taschengeld pädagogisch sinnvoll ist

Kinder lernen den Umgang mit Geld nicht allein dadurch, dass Erwachsene ihnen erklären, was Sparen bedeutet oder warum man Preise vergleichen sollte. Finanzielle Kompetenz entsteht auch durch eigenes Handeln.

Taschengeld schafft dafür einen geschützten Entscheidungsraum. Kinder können selbst erleben:

  • dass Geld begrenzt ist,
  • dass unterschiedliche Wünsche miteinander konkurrieren,
  • dass sich Sparen lohnen kann,
  • dass spontane Entscheidungen Folgen haben,
  • und dass man seine Meinung auch wieder ändern darf.

Manchmal ist das Geld früher ausgegeben als geplant. Vielleicht erscheint ein Kauf im Nachhinein unnötig. Genau darin kann eine wertvolle Erfahrung liegen, vorausgesetzt, das Kind wird dafür nicht beschämt und die Erwachsenen lösen die Situation nicht sofort durch zusätzliches Geld.

Der pädagogische Wert des Taschengeldes liegt also nicht darin, dass Kinder möglichst früh „richtige“ Kaufentscheidungen treffen. Er liegt darin, dass sie in einem überschaubaren Rahmen eigene Entscheidungen treffen, deren Folgen erleben und darüber sprechen können.

Was regelt der sogenannte Taschengeldparagraph?

Rechtlich gibt es weder einen Anspruch auf Taschengeld noch eine gesetzlich vorgeschriebene Höhe. Auch der häufig erwähnte „Taschengeldparagraph“ legt nicht fest, wie viel Geld Eltern ihren Kindern geben sollten.

§ 110 des Bürgerlichen Gesetzbuches regelt vielmehr, unter welchen Voraussetzungen ein von Minderjährigen geschlossener Vertrag auch ohne die vorherige ausdrückliche Zustimmung der Eltern wirksam sein kann. Vereinfacht gesagt: Bezahlt ein mindestens siebenjähriges Kind einen Kauf vollständig mit Geld, das ihm für diesen Zweck oder zur freien Verfügung überlassen wurde, kann der Kauf rechtlich wirksam sein.

Wichtig ist das Wort „vollständig“. Ratenkäufe, Abonnements und Verträge mit späteren oder fortlaufenden Zahlungsverpflichtungen sind nicht allein deshalb erlaubt, weil ein Kind Taschengeld erhält. Auch Käufe im Internet, In-App-Käufe und digitale Bezahlwege können zusätzliche rechtliche und praktische Fragen aufwerfen.

Kinder unter sieben Jahren sind nach § 104 BGB geschäftsunfähig. Für sie gilt der Taschengeldparagraph nicht. Pädagogisch können natürlich auch jüngere Kinder bereits erste Erfahrungen mit kleinen Geldbeträgen sammeln, rechtlich ist ein Kauf jedoch anders einzuordnen.

Wie viel Taschengeld wird aktuell empfohlen?

Das Deutsche Jugendinstitut hat seine Empfehlungen im Jahr 2025 aktualisiert. Die Beträge bieten Familien eine Orientierung:

AlterEmpfohlenes Taschengeld
unter 6 Jahre1 bis 2 Euro pro Woche
6 bis 7 Jahre2 bis 3 Euro pro Woche
8 bis 9 Jahre3 bis 4 Euro pro Woche
10 bis 11 Jahre15 bis 25 Euro pro Monat
12 bis 13 Jahre20 bis 30 Euro pro Monat
14 bis 15 Jahre25 bis 45 Euro pro Monat
16 bis 17 Jahre40 bis 60 Euro pro Monat
ab 18 Jahre55 bis 75 Euro pro Monat*

*Die Empfehlungen ab 16 Jahren beziehen sich auf Jugendliche, die wirtschaftlich vollständig von ihren Eltern abhängig sind, beispielsweise Schülerinnen und Schüler.

Dass jüngere Kinder das Geld wöchentlich und ältere Kinder monatlich erhalten sollen, hat einen guten Grund: Einen ganzen Monat zu überblicken, ist deutlich anspruchsvoller als die Planung weniger Tage. Auch der Auszahlungsrhythmus kann deshalb mit den Fähigkeiten und Erfahrungen des Kindes wachsen.

Warum eine Tabelle allein nicht genügt

Die Empfehlungen sind Richtwerte, keine Norm. Sie sagen noch nichts darüber aus, welche Verantwortung mit dem Geld verbunden ist.

20 Euro sind nicht automatisch 20 Euro. Ein Kind bezahlt davon vielleicht nur Süßigkeiten, Sammelkarten oder kleine persönliche Wünsche. Ein anderes soll mit demselben Betrag auch Geschenke, Kinobesuche oder Kosten rund um das Smartphone übernehmen. Die Zahlen sind gleich, der finanzielle Spielraum ist es nicht.

Bei der Höhe sollten Familien deshalb mindestens vier Fragen gemeinsam betrachten:

1. Was kann die Familie leisten?

Taschengeld sollte zum Familienbudget passen. Nicht jede Familie kann oder möchte sich an denselben Richtwerten orientieren. Daraus sollte keine Bewertung von Eltern oder Kindern entstehen. Finanzbildung wird nicht automatisch besser, nur weil mehr Geld zur Verfügung steht. Auch ein kleiner, verlässlich ausgezahlter Betrag kann einen sinnvollen Lernraum eröffnen.

Was soll das Kind davon bezahlen?

Es hilft, klar zu vereinbaren, welche Ausgaben zum Taschengeld gehören und welche weiterhin von den Eltern übernommen werden. Ohne diese Klärung entstehen schnell Konflikte: Das Kind glaubt, frei entscheiden zu dürfen, während die Eltern erwarten, dass bestimmte Dinge aus dem Taschengeld bezahlt werden.

Über welchen Zeitraum kann das Kind planen?

Alterstabellen können eine grobe Orientierung geben. Kinder gleichen Alters unterscheiden sich jedoch darin, wie gut sie Zeiträume überblicken, Impulse regulieren oder mehrere Wünsche gegeneinander abwägen können. Der Auszahlungsrhythmus darf deshalb zum Entwicklungsstand des Kindes passen.

4. Wie wird in der Familie über Geld gesprochen?

Taschengeld wirkt nicht isoliert. Kinder beobachten, wie Erwachsene über Geld, Konsum, Knappheit, Status und finanzielle Entscheidungen sprechen. Sie erleben, ob Fragen erlaubt sind, ob Fehler beschämt werden und ob unterschiedliche Bedürfnisse ernst genommen werden.

Finanzbildung findet deshalb nicht nur bei der Auszahlung statt, sondern auch in den Gesprächen davor und danach.

Taschengeld und Budgetgeld sind nicht dasselbe

Mit zunehmendem Alter kann es sinnvoll sein, zusätzlich zum frei verfügbaren Taschengeld ein sogenanntes Budgetgeld einzuführen. Dieses ist für vorher festgelegte Ausgaben bestimmt, beispielsweise für Kleidung, Schulmaterial, Smartphone-Kosten oder Freizeitaktivitäten.

Die Unterscheidung ist wichtig:

  • Über Taschengeld darf das Kind grundsätzlich selbst und frei verfügen.
  • Beim Budgetgeld übernimmt es schrittweise Verantwortung für vereinbarte notwendige Ausgaben.

Wer beides vermischt, schränkt möglicherweise unbemerkt den freien Entscheidungsraum ein. Wenn ein Kind von seinem vermeintlichen Taschengeld gleichzeitig Kleidung oder den Handy-Vertrag bezahlen muss, handelt es sich zumindest teilweise um Budgetgeld.

Budgetgeld sollte deshalb zusätzlich gedacht und transparent vereinbart werden. Gerade für Jugendliche kann es ein guter nächster Schritt sein, um größere Zeiträume zu planen und auch den Umgang mit einem eigenen Konto oder digitalen Zahlungsmitteln zu üben.

Was beim Taschengeld wichtiger ist als der exakte Betrag

Unabhängig von der konkreten Höhe sind einige Rahmenbedingungen besonders hilfreich:

  • Taschengeld wird regelmäßig und verlässlich ausgezahlt.
  • Das Kind muss nicht jedes Mal darum bitten.
  • Die Auszahlung ist nicht von Schulnoten, Wohlverhalten oder alltäglicher Mithilfe abhängig.
  • Innerhalb des vereinbarten Rahmens darf das Kind selbst entscheiden.
  • Erwachsene interessieren sich für die Überlegungen des Kindes, ohne jeden Kauf zu kontrollieren oder zu bewerten.
  • Ist das Geld ausgegeben, wird es nicht automatisch vorzeitig aufgefüllt.
  • Veränderungen der Höhe oder der Zuständigkeiten werden gemeinsam und nachvollziehbar besprochen.

Das bedeutet nicht, dass Eltern zu jeder Ausgabe schweigen müssen. Gerade bei digitalen Angeboten, manipulativen Kaufanreizen, In-App-Käufen oder möglichen Gefahren braucht es Schutz und Orientierung. Entscheidend ist die Haltung: Geht es darum, gemeinsam zu verstehen und abzuwägen, oder darum, die Entscheidung des Kindes nachträglich abzuwerten?

Taschengeld allein ist noch keine Finanzbildung

Ein Dauerauftrag auf das Kinderkonto schafft noch keine finanzielle Kompetenz. Ebenso wenig reicht es, einen passenden Betrag festzulegen und das Thema anschließend sich selbst zu überlassen.

Kinder lernen durch das Zusammenspiel von eigenem Handeln, Vorbildern, Gesprächen und Reflexion. Dazu können ganz einfache Fragen beitragen:

  • Was möchtest du dir mit deinem Geld ermöglichen?
  • Möchtest du etwas davon für später aufheben?
  • Welche Möglichkeiten hast du miteinander verglichen?
  • Bist du mit deiner Entscheidung im Nachhinein zufrieden?
  • Was würdest du beim nächsten Mal genauso oder anders machen?

Diese Fragen haben keine vorgegebene richtige Antwort. Sie helfen Kindern, die eigenen Bedürfnisse, Motive und Entscheidungsmuster besser zu verstehen.

Unser Fazit

Taschengeld ist ein sinnvoller Baustein finanzieller Bildung, wenn es Kindern echte, altersangemessene Entscheidungsmöglichkeiten eröffnet. Die aktuellen Empfehlungen können bei der Festlegung der Höhe helfen. Eine fertige Antwort liefern sie nicht.

Die passende Lösung entsteht im Zusammenspiel von Alter, Entwicklungsstand, Lebenswelt, Familienbudget und der Frage, welche Ausgaben ein Kind bereits selbst verantworten soll.

Entscheidender als der vermeintlich perfekte Betrag ist deshalb ein verlässlicher und fehlerfreundlicher Rahmen: Kinder dürfen ausprobieren, abwägen, Fragen stellen und Erfahrungen machen, ohne dass ihre Entscheidungen oder die finanziellen Möglichkeiten ihrer Familie bewertet werden.

Oder kurz gesagt: Taschengeld? Ja. Wie viel? It depends.

Quellen und weiterführende Informationen

- [Deutsches Jugendinstitut: Taschengeld und aktualisierte Empfehlungen] (https://www.dji.de/themen/jugend/taschengeld.html)

- [Familienportal des Bundes: Taschengeld] (https://familienportal.de/familienportal/lebenslagen/kinder-jugendliche/taschengeld)

- [§ 110 BGB: Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln] (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__110.html)

- [§ 104 BGB: Geschäftsunfähigkeit] (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__104.html)

- [§ 106 BGB: Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger] (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__106.html)

Autorin des Beitrags

Roberta

Geschäftsführerin Kids Go Finance

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